Das zahnärztliche Fachgebiet Kieferorthopädie und Orthodontie umfasst die Erkennung, Verhütung und Behandlung von Anomalien der Zähne, der Zahnstellung, der Okklusion, der Kieferform und der Kieferlage. Mit dem postpromotionellen Universitätslehrgang „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie" sollen Zahnärzt:innen vertiefte fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen, die sie befähigen, in eigener Verantwortung im Spezialgebiet Kieferorthopädie und Orthodontie tätig zu sein.
Absolvent:innen sind unter anderem befähigt
- eigenständig sämtliche Zahn- und Kieferstellungsanomalien sowie deren Ätiologie und Pathogenese zu erkennen,
- die Behandlungsnotwendigkeit aus medizinischen und/oder ästhetischen Gründen kritisch zu bewerten,
- die kieferorthopädische Nomenklatur zu beherrschen,
- die Grenzen der kieferorthopädischen Behandlungsmöglichkeiten zu erkennen,
- durch interdisziplinäre Zusammenarbeit zahnmedizinische und medizinische Probleme außerhalb des Fachgebietes miteinzubeziehen (insbesondere im Zusammenhang mit präprothetischer und prächirurgischer Kieferorthopädie sowie orthognather Chirurgie),
- eine Praxis im Sinne einer professionellen Betriebsführung einschließlich Bestellwesen und Personalmanagement zu führen,
- an Forschungsprojekten mitzuwirken.
Die gesetzliche Verankerung des:der Fachzahnärzt:in für Kieferorthopädie in Österreich entspricht internationalen Standards einer zunehmenden Spezialisierung in der Zahnmedizin. Mit der Etablierung der Spezialisierung für Kieferorthopädie wird eine postgraduelle Weiterbildungsperspektive für die Absolvent:innen des Zahnmedizinstudiums geschaffen und die wissenschaftliche Entwicklung im Fachbereich gefördert.
Das Ziel ist es, eine hochqualitative Ausbildung im Sinne einer forschungsgeleiteten Lehre anzubieten, um die Versorgung der Gesellschaft mit entsprechend hoher Qualität im Bereich der Kieferorthopädie und Orthodontie nachhaltig sicherzustellen.
Der Universitätslehrgang richtet sich an Angehörige des zahnärztlichen Berufs, die über einen Qualifikationsnachweis als Zahnärzt:innen gemäß §§ 7 ff ZÄGidgF, ausgenommen bei partiellem Berufszugang, oder als Fachärzt:innen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gemäß § 53 ZÄG idgF verfügen.
Nachweis
- eines abgeschlossenen ordentlichen Universitätsstudium im Ausmaß von mindestens 300 ECTS-Anrechnungspunkten (oder ein gleichwertiges an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossenes Studium) in der Disziplin Zahnmedizin,
und
- eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung,
sowie
- Qualifikationsnachweis als Zahnärzt:in gemäß §§ 7 ff ZÄG idgF, ausgenommen bei partiellem Berufszugang,
oder
- Fachärzt:in für Zahn-, Mund- und Kieferkeilkunde gemäß § 53 ZÄGidgF.
Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Die Fähigkeit zum Studium englischsprachiger Unterlagen beziehungsweise zur Teilnahme an Unterrichtseinheiten in englischer Sprache werden vorausgesetzt.
Der Universitätslehrgang „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie" wird als
- Vollzeitstudium angeboten,
- umfasst 6 Semester und
- gliedert sich in 6 Module und Tracks,
- wissenschaftliches Arbeiten inklusive einer Masterarbeit und
- kieferorthopädische Praktika.
Die Modul-/Lehrveranstaltungsabfolge ist nicht aufbauend und kann von der Lehrgangsleitung geändert werden.
- Modul 1: Kieferorthopädische Diagnostik
- Modul 2: Dentofaziale Entwicklung
- Modul 3: Genetik und Ätiologie von Fehlbildungen
- Modul 4: Materialkunde und Biomechanik
- Modul 5: Behandlungstechniken und Effekte
- Modul 6: Interdisziplinäre KFO
- Wissenschaftliches Arbeiten
- Praktische Ausbildung
- Masterarbeit
Nach positiver Erbringung sämtlicher, im gegenständlichen Curriculum vorgesehener Leistungsnachweise und der positiv beurteilten und verteidigten Masterarbeit sowie des Evaluierungsgespräches erhält die:der Absolvent.in ein Abschlusszeugnis und ist berechtigt, den akademischen Grad
Master of Science (Continuing Education) - abgekürzt MSc (CE)
zu führen.
Das Studium entspricht der Stufe 7 des Europäischen Qualifikationsrahmens und berechtigt zum Doktorat.
Darüber hinausgehend erhalten die Absolvent*innen (unter Berücksichtigung der Vorgaben des Zahnärztegesetzes – ZÄG idgF und der Kieferorthopädie-Ausbildungsverordnung – KFO-AV idgF) eine Abschlussurkunde, die einen Ausbildungsnachweis zum*zur Fachzahnarzt*Fachzahnärztin für Kieferorthopädie gemäß Anhang V Nummer 5.3.3 der Richtlinie 2005/36/EG darstellt und auf der vermerkt ist, dass die absolvierte Ausbildung den Mindestanforderungen einer fachzahnärztlichen Ausbildung gemäß Artikel 35 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Univ.-Prof. DDr. Erwin Jonke
Bewerbung
Folgende Dokumente werden benötigt:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Qualifikationsnachweis als Zahnärzt:in (Diplom)
- Passfoto
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an:
kfo-unizahnklinik@meduniwien.ac.at